06.03.1992

Kürzung der Versorgungsbezüge durch eine neue Betriebsvereinbarung

Kürzung der Versorgungsbezüge durch eine neue Betriebsvereinbarung -- Betriebsvereinbarungen können durch später nachfolgende Vereinbarungen geändert werden. Die jeweils jüngere Vereinbarung geht der älteren vor. Deshalb können Ansprüche der Arbeitnehmer aus früheren Vereinbarungen durch spätere Vereinbarungen verbessert oder verschlechtert werden. Spätere Betriebsvereinbarungen unterliegen jedoch einer Rechtskontrolle, soweit die Ansprüche der Arbeitnehmer eingeschränkt werden. Ansprüche der Arbeitnehmer können nur in den Grenzen von Recht und Billigkeit beschnitten werden. Die Betriebsparteien müssen die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes beachten. Die neuen Maßnahmen müssen am Zweck der Maßnahme gemessen, geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sein. 5..

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