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06.03.1992

Für Italien zusätzliche Kennzeichnungen für Flaschen- und Dosenbier

Für Italien zusätzliche Kennzeichnungen für Flaschen- und Dosenbier -- Wie uns der Verband Bayerischer Ausfuhrbrauereien, München, mitteilte, verlangen die italienischen Behörden seit dem 1. Januar 1991 bei der Einfuhr von Bier zusätzliche Angaben auf den Etiketten aller Mehrweg- und Einwegflaschen. Die Deklarationspflicht stützt sich auf ein Dekret vom 28. Juni 1989. Diese Angaben sollen den Verbraucher zum einen veranlassen, leere Flaschen und Dosen nicht einfach wegzuwerfen (non disperdere nell'ambiente), und zum anderen darauf aufmerksam machen, ob es sich um eine Mehrweg- oder Einwegflasche handelt. Dies erfolgt durch einen Hinweis auf ihre Wiederbefüllbarkeit (vuoto a rendere). Auf den Dosen muß zusätzlich ein Hinweis auf das verwendete Material angebracht werden.B..

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