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08.03.1992

Kürzung der Weihnachtsgratifikation wegen Krankheit

Kürzung der Weihnachtsgratifikation wegen Krankheit -- Der Arbeitgeber kann eine freiwillig gewährte Weihnachtsgratifikation kürzen, wenn ein Arbeitnehmer im Laufe des Kalenderjahres wegen Krankheit gefehlt hat. Das gilt auch bei Fehlzeiten, für die der Arbeitgeber Lohn- und Gehaltsfortzahlung zu leisten hat. Mit dieser neuen Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht seine bisherige Rechtsprechung grundlegend geändert. Im Streitfall ging es um die Zahlung einer freiwilligen, jederzeit widerruflichen Weihnachtsgratifikation, deren Höhe sich an der Dauer der Betriebszugehörigkeit orientierte. Krankheitszeiten führten zu einer entsprechenden Kürzung der Gratifikation. Nach Ansicht des BAG handelt es sich hier um eine Jahressonderzuwendung mit Mischcharakter. 2. 1990 - 6 AZR 381/88).

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