08.03.1992

Diätetische Nahrungsmittel anmelden

Diätetische Nahrungsmittel anmelden -- Das Bundesgesundheitsamt (BGA) soll als zentrale Behörde in Deutschland die Anmeldung von neuartigen diätetischen Lebensmitteln entgegennehmen. Wie aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung hervorgeht, dient diese Regelung ausschließlich der Umsetzung von Gemeinschaftsrecht in das nationale Recht. Das BGA müsse zudem per Gesetz in die Lage versetzt werden, das Inverkehrbringen eines Lebensmittels, das nicht die Voraussetzung hat, um als diätetisch zu gelten, zu unterbinden oder zu beschränken. Die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen obersten Landesbehörden teilten die Auffassung der Bundesregierung zur Kompetenzzuweisung an das BGA. Der Bundesrat hat nach Angaben der Regierung gegen den Gesetzentwurf, der am 17..

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