10.03.1992

Berechnung der Betriebsrente

Berechnung der Betriebsrente -- Ein Arbeitnehmer durfte ein Dienstfahrzeug privat fahren; er mußte deshalb 586 DM monatlich an Nutzungswert versteuern. Dieser Geldwert müßte, so meinte er, auch bei Berechnung der Betriebsrente berücksichtigt werden. Der Arbeitgeber hielt dagegen, die betriebliche Versorgungsordnung ließe dies nicht zu. Die Klage des Arbeitnehmers blieb ohne Erfolg. Das Bundesarbeitsgericht entschied mit Urteil vom 14. 8. 1990 (3 AZR 321/89): Die Versorgungsordnung kann festlegen, welche Vergütungsbestandteile zum ruhegeldfähigen Einkommen gehören. Der Wert der privaten Nutzung des Dienstfahrzeuges darf nicht als ruhegeldfähiges Einkommen angesehen werden.B. Gratifikationen und Überstundenentgelte)..

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