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10.03.1992

Wasserhaushaltsgesetz wird novelliert

Wasserhaushaltsgesetz wird novelliert -- Bei der Verabschiedung von Folgerichtlinien zur Gewässerschutzrahmenrichtlinie 76/464/EWG soll zukünftig gemäß Artikel 130 S Abs. 2 des EWG-Vertrages mit qualifizierter Mehrheit über Emissionsgrenzwerte für die Ableitung gefährlicher Stoffe in die Gewässer sowie über Qualitätsziele für die Gewässer beschlossen werden. Das sieht der Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 76/464/EWG betreffend die Verschmutzung in Folge der Ableitung bestimmter gefährlicher Stoffe in die Gewässer der Gemeinschaft (Rats. Dok. Nr. 4822/90) vor, den der federführende Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit am 9. Oktober zur Kenntnis genommen hatte..

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