09.03.1992

Kleinbetriebsklausel beim Kündigungsschutz

Kleinbetriebsklausel beim Kündigungsschutz -- Der Kündigungsschutz entfällt für Arbeitnehmer in Betrieben, in denen in der Regel fünf oder weniger Arbeitnehmer beschäftigt werden. Dabei sind nicht mitzuzählen die Auszubildenden und Teilzeitkräfte mit einer regelmäßigen Arbeitszeit bis zu 10 Stunden wöchentlich oder 45 Stunden monatlich ( 23 Kündigungsschutzgesetz). Für die Feststellung der Zahl der in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer kommt es auf die Größenverhältnisse zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung an. Sinn der gesetzlichen Regelung ist es, auf die Beschäftigungslage abzustellen, die im allgemeinen für den Betrieb kennzeichnend ist, während die zufällige tatsächliche Beschäftigungslage zum Zeitpunkt des Kündigungszugangs unbeachtlich sein soll.B. Januar 1991- D AZR 356/90)..

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