Einkommensteuer: Folgen der vorweggenommenen Erbfolge.
Einkommensteuer: Folgen der vorweggenommenen Erbfolge. -- Steuerpflichtige nehmen Vermögensübertragungen an Angehörige vielfach im Hinblick auf den künftigen Erbfall vor. In solchen Vermögensübertragungen werden häufig Versorgungsleistungen an den Übergeber und Ausgleichszahlungen vorgesehen, die der Übernehmer an Angehörige leisten soll, die bei der Vermögensübertragung übergangen wurden; mit dem übertragenen Vermögen gehen regelmäßig auch die belastenden Verbindlichkeiten über. Die Steuerrechtsprechung hat in diesen vom Vermögensübernehmer zugesagten Leistungen bisher kein Entgelt, sondern Nebenabreden zu einem unentgeltlichen Geschäft gesehen; infolgedessen ergaben sich für den Übergeber kein Veräußerungsentgelt und für den Übernehmer keine Anschaffungskosten. 10. 1990)..