Ausgleich des Arbeitsausfalls um die Jahreswende
Ausgleich des Arbeitsausfalls um die Jahreswende -- Die Weihnachtsfeiertage und der Neujahrstag fallen diesmal wieder auf Werktage. Bei der in den meisten Bereichen günstigen wirtschaftlichen Entwicklung bedeutet dies in der Regel einen erheblichen Ausfall an Arbeitszeit, zumal oft durch Freistellung von der Arbeit an anderen Tagen Arbeitszeit ausfällt. Das Interesse an dem Ausgleich der ausfallenden Arbeitszeit ist im allgemeinen groß. Häufig muß die Ausfallzeit durch Mehrarbeit vor oder nach den Feiertagen ausgeglichen werden. Die Arbeitszeitordnung (AZO) vom 30.4.1938, die inzwischen mehrfach geändert wurde, bietet hierzu Möglichkeiten. Bei diesem Arbeitszeitausgleich brauchen keine Mehrarbeitszuschläge bezahlt zu werden. Für die z. B. in der Zeit vom 23.12. - 28.12.11.1. B.12.1.1992..