Direktionsrecht des Arbeitgebers
Direktionsrecht des Arbeitgebers -- In einem Rechtsstreit ging es um die angesichts des fortschreitenden technischen Wandels bedeutsame Frage, ob der Arbeitgeber von einer in der Telefonzentrale tätigen, jedoch auch mit Schreibarbeiten betrauten 50jährigen Angestellten verlangen kann, daß sie an einer Schulung - Einweisung in das BTX- System - teilnimmt. Nach Ansicht des Arbeitsgerichts Bonn (Urteil vom 4. 7. 1990 - 4 Ca 751/90) ist dies zu bejahen: Die Art der vom Arbeitnehmer zu leistenden Arbeit ergibt sich aus dem Inhalt seines Arbeitsvertrages. Im Rahmen des Vertrages kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aufgrund seines Direktionsrechtes die Arbeiten zuweisen..