Schadenersatz für nicht zurückgegebenes Faßleergut
Schadenersatz für nicht zurückgegebenes Faßleergut -- In einem Rechtsstreit, in dem eine Brauerei den Schadenersatz für 257 nicht zurückgegebene Aluminiumfässer geltend gemacht hatte, hat das Landgericht Wuppertal auf einen Schadenersatz in Höhe von über 25 000 DM erkannt. Dies wurde vom Verband Rheinisch-Westfälischer Brauereien mitgeteilt. Der Beklagte hat die Differenz zwischen dem Wert des Vermögens, wie es sich ohne das schädigende Ereignis darstellen würde, und dem tatsächlich vorhandenen Wert zu ersetzen. Dabei ist der Wiederbeschaffungswert anzusetzen, den die gebrauchten Fässer darstellen. Auch dann, wenn kein Marktwert für gebrauchte Alufässer besteht, ist der Brauerei ein Schaden entstanden..