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08.12.1992

Entscheidung der EG-Kommission über Investitionszulage für West-Berlin

Entscheidung der EG-Kommission über Investitionszulage für West-Berlin -- Die im Investitionszulagengesetz bis 30. 6. 1992 vorgesehene Investitionszulage von 12 v. H. wird nach einer Entscheidung der EG-Kommission nur in Höhe von 8 v.H. für West-Berlin gewährt. Außerdem können Unternehmen in West-Berlin steuerfreie Investitionszulagen letztmalig für Investitionen in Anspruch nehmen, die bis spätestens 31. 12. 1992 abgeschlossen werden. Für Investitionsvorhaben, die im Jahre 1993 und später abgeschlossen werden, kommen danach Investitionszulagen nur noch dann in Betracht, wenn mit ihnen vor dem 1. 7. 1991 begonnen wurde. Anspruchsgrundlage ist dann das Berlin-Förderungsgeset tz. Nach dem Investitionszulagengesetz 1991 bestehen für solche Vorhaben keine Zulagenansprüche mehr..

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