Umsatzsteuer: Erstattung schwedischer Mehrwertsteuer für ausländische Unternehmer.
Umsatzsteuer: Erstattung schwedischer Mehrwertsteuer für ausländische Unternehmer. -- Seit 1. 4. 1991 ist in Schweden ein Gesetz über die Erstattung schwedischer Mehrwertsteuer an ausländische Unternehmer in Kraft getreten. Es gilt rückwirkend zum 1. 1. 1991. Der Steuersatz beträgt z. Zt. 25 v. H. Das Erstattungsverfahren lehnt sich sehr eng an die Regelungen in der 8. EG- Richtlinie zur Harmonisierung der Umsatzsteuern vom 6. 12. 1979 an, denen auch das deutsche Vorsteuer- Vergütungsverfahren (__ 59 bis 61 UStDV) entspricht. Die Erstattungsanträge müssen spätestens sechs Monate nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres eingereicht werden. Der Mindesterstattungsbetrag beläuft sich auf 200 SKR für einen einjährigen Erstattungszeitraum. (UR 8/1991, S. 222)..