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23.10.1992

Aufenthalt während der Pausen

Aufenthalt während der Pausen -- Eine Ruhepause erfordert nicht, daß der Arbeitnehmer berechtigt sein muß, während der Pause den Betrieb verlassen zu können. Die Arbeitszeitordnung geht davon aus, daß die Pausen auch dann ordnungsgemäß gewährt sind, wenn diese im Betrieb verbracht werden. Für den Aufenthalt während der Pausen sind nach Möglichkeit besondere Aufenthaltsräume oder freie Plätze bereitzustellen. Frauen und Jugendlichen ist der Aufenthalt in den Arbeitsräumen während der Pausen nur gestattet, wenn die Arbeit in diesen Räumen völlig eingestellt ist. Damit bestimmen die Arbeitszeitvorschriften abschließend, unter welchen Voraussetzungen eine Arbeitsunterbrechung als vorgeschriebene Pause gewertet werden kann. 2 Betriebsverfassungsgesetz). (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.8.

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