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07.03.1992

Lohnfortzahlung bei Krankheit

Lohnfortzahlung bei Krankheit -- Ein Arbeiter fehlte an einem Tag wegen Krankheit. Der Arbeitgeber verweigerte die Lohnzahlung, weil der Arbeiter nicht eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit vorlegte. Nach 1 Abs. 1 des Lohnfortzahlungsgesetzes behält der Arbeiter seinen Lohnanspruch, wenn er nach Beginn der Beschäftigung durch Arbeitsunfähigkeit infolge unverschuldeter Krankheit an der Arbeitsleistung verhindert wird. Der Arbeiter ist verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich dem Arbeitgeber anzuzeigen und vor Ablauf des dritten Kalendertages nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer nachzureichen ( 3 Abs. 1 LFG). 1 Nr. 1 LFG)..

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