Europäische Zusatzstoffrichtlinien jetzt auch nationales Recht
Am 5. Februar 1998 ist die Verordnung lebensmittelrechtlicher Vorschriften über Zusatzstoffe (Zusatzstoffzulassungsverordnung – ZzulV) im Bundesgesetzblatt I, Nr. 8, Seite 230 ff. verkündet worden.
Der Bayerische Brauerbund betont aus diesem Anlaß, daß sich an den Vorschriften für die Herstellung von Reinheitsgebotsbier nichts geändert hat, da das Reinheitsgebotsbier als „traditionelles Lebensmittel” von der EU-Kommission anerkannt worden ist.
Allerdings wurde die Bundesregierung im Rahmen der Zusatzstoffharmonisierung gezwungen, für andere als Reinheitsgebotsbiere eine begrenzte Anzahl von Zusatzstoffen zuzulassen.
Bei der Deklaration von Biermischgetränken/Radlern usw. läuft die Übergangsfrist zur Verpflichtung zur Kenntlichmachung von Süßungsmitteln am 28.B. ä.B.ä..