Mitteilung der Schwangerschaft: einfacher Brief reicht aus
Für den Eintritt des Kündigungsschutzes auf Grund einer Schwangerschaft reicht es aus, wenn die Arbeitnehmerin dies in einem einfachen Brief mitteilt.
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Für den Eintritt des Kündigungsschutzes auf Grund einer Schwangerschaft reicht es aus, wenn die Arbeitnehmerin dies in einem einfachen Brief mitteilt.
Brauhaus Altenkunstadt Andreas Leikeim GmbH & Co KG
Schneider Weisse G. Schneider & Sohn GmbH
Krombacher Brauerei Bernhard Schadeberg GmbH & Co. KG
GEA Group Aktiengesellschaft
Störtebeker Braumanufaktur GmbH