Mitteilung der Schwangerschaft: einfacher Brief reicht aus
Für den Eintritt des Kündigungsschutzes auf Grund einer Schwangerschaft reicht es aus, wenn die Arbeitnehmerin dies in einem einfachen Brief mitteilt.
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Für den Eintritt des Kündigungsschutzes auf Grund einer Schwangerschaft reicht es aus, wenn die Arbeitnehmerin dies in einem einfachen Brief mitteilt.
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