Turiner Urteil im Rechtsstreit gegen die Bavaria Brauerei
In einem Rechtsstreit des Bayerischen Brauerbundes gegen die holländische Bavaria Brauerei in Italien hat das Berufungsgericht in Turin (Corte d‘Appello di Torino) mit Urteil vom 02.02.2011 entschieden. Gegenstand dieses Verfahrens ist das Verbot der Benutzung von insgesamt sechs für die Bavaria Brauerei in Italien geschützten Bavaria-Marken. Der Bayerische Brauerbund hatte das Verfahren in 1. Instanz gewonnen. Das Berufungsgericht hat in seinem Urteil die Benutzung einer dieser Marken untersagt und den Verbotsantrag in Bezug auf die weiteren Marken abgewiesen. Bislang ist nur der Urteilstenor bekannt. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.