Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMiVO), Teil 6
Wichtige Elemente zur Kennzeichnung von Lebensmitteln sind die Angaben zum Ursprungsland/Herkunftsort und Alkoholgehalt sowie die Nährwertdeklaration. Diese drei Deklarationselemente sind bei Bier und Biermischgetränken nur unter bestimmten Bedingungen verpflichtend anzugeben.