Aktualisierung der BVT-Merkblätter im Rahmen der europäischen Industrieemissionsrichtlinie
Die Abkürzung „BVT“ steht für „Beste verfügbare Technik“ und ist den meisten Fachleuten aus den von der Richtlinie betroffenen Industriezweigen schon länger bekannt. Durch die Übernahme der neuen europäischen Richtlinie über Industrieemissionen in das Bundesemissionsschutzgesetz erhalten die BVT-Merkblätter auch neue rechtliche Verbindlichkeit für die deutsche Brauwirtschaft. In einem komplexen Prozess müssen die Inhalte der Merkblätter überarbeitet und Emissions- sowie Verbrauchswerte an die IE-Richtlinie angepasst werden. Der Autor erklärt das geplante Verfahren und erläutert, warum konstante deutsche Mitwirkung wichtig ist.