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Mäuseköderboxen müssen sowohl zur Prophylaxe als auch zur Bekämpfung eingesetzt werden. Die unten links im Bild gezeigte Pappbox ist mittlerweile verboten
12.05.2015

Mäuse und Ratten – Gesetzeskonforme Prophylaxe, Teil 2

Im Januar 2013 kamen durch den Gesetzgeber signifikante Veränderungen bei der Schadnagerprophylaxe und -bekämpfung zum Tragen, die auch in Brauereien und bei Getränkeherstellern zu beachten sind und waren. Für großes Entsetzen und Unverständnis sorgte in Fachkreisen insbesondere die Vorgabe, dass das Monitoring von und/oder die Prophylaxe gegen von Ratten und Mäuse nur noch auf Basis von ungiftigen Fraßködern bzw. von physikalischen Maßnahmen erfolgen durfte. Dies wurde jetzt seitens des Gesetzgebers unter dem Druck der Lebensmittelwirtschaft und ihrer Verbände wieder gelockert.

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