25.08.1994

Bierlieferungsvertrag und Widerrufsbelehrung

Bierlieferungsvertrag und Widerrufsbelehrung -- Auch für einen Bierlieferungsvertrag mit vereinbarter Alleinbezugsverpflichtung können die Vorschriften des Abzahlungsgesetzes zutreffen, wenn der Vertrag bis zum 1. Januar 1991 geschlossen wurde. Dies gilt auch, wenn im Gegenzug ein Darlehen gewährt wurde. Wenn also das Abzahlungsgesetz anzuwenden ist, muß die Brauerei den Gastwirt ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht aufklären. Diese Belehrung muß sich vom übrigen Vertragstext deutlich abheben und vom Gastwirt gesondert unterschrieben werden. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 27. April 1994 (VIII ZR 223/93) reicht es nicht aus, wenn der Vertragstext mit der Schreibmaschine engzeilig geschrieben ist und die Widerrufsbelehrung auf Seite 7 eines Vertrags steht..

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