Neue Preisangabenverordnung
Der Bundeswirtschaftsminister hat am 21. Juli 1997 der 3. Verordnung zur Änderung der Preisangabenverordnung zugestimmt. Damit kann nach einer Mitteilung des Deutschen Brauer-Bundes die Novelle verkündet werden. In einer Presseerklärung des Bundeswirtschaftsministeriums wird darauf hingewiesen, daß die Novelle zusätzliche Informationen für den Verbraucher bringt und die Regelungen zur Preisauszeichnung vereinfacht. Bei den Preisangaben für Pfandwaren (z. B. Mehrweggebinde) entfällt jetzt die komplizierte Dreifach-Preisauszeichnung. Es müssen nur noch Warenpreis und Pfand angegeben werden..