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14.11.2002

EuGH erklärt CMA-Gütezeichen in bisheriger Form für unzulässig

Das Agrar-Gütesiegel "Markenqualität aus deutschen Landen" darf in bisheriger Form nicht weiter vergeben werden. Dieses von der Centralen Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft mbH (CMA) vergebene Siegel ist unvereinbar mit den EU-Regeln für den freien Warenverkehr, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 5. November 2002 (Az: C-325/00) und gab damit einer Klage der Europäischen Kommission statt. Das Agrar-Gütesiegel werde aus dem Fond zur Absatzförderung der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft finanziert, so das Argument der Kommission, und dies sei ein Nachteil für Agrarerzeugnisse aus anderen EU-Staaten. Der Gerichtshof schloss sich dieser Einschätzung an..

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