Eingabehilfen öffnen

14.11.2002

EuGH erklärt CMA-Gütezeichen in bisheriger Form für unzulässig

Das Agrar-Gütesiegel "Markenqualität aus deutschen Landen" darf in bisheriger Form nicht weiter vergeben werden. Dieses von der Centralen Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft mbH (CMA) vergebene Siegel ist unvereinbar mit den EU-Regeln für den freien Warenverkehr, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 5. November 2002 (Az: C-325/00) und gab damit einer Klage der Europäischen Kommission statt. Das Agrar-Gütesiegel werde aus dem Fond zur Absatzförderung der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft finanziert, so das Argument der Kommission, und dies sei ein Nachteil für Agrarerzeugnisse aus anderen EU-Staaten. Der Gerichtshof schloss sich dieser Einschätzung an..

BRAUWELT unterwegs

109. VLB-Oktobertagung
Datum 06.10.2025 - 07.10.2025
74. Arbeitstagung
09.10.2025 - 11.10.2025
kalender-icon