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Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung stellt Unternehmen vor große Herausforderungen; Foto: Thomas Jensen / unsplash
14.08.2018

Drei häufige Fehler bei der Umsetzung der DSGVO

Gerade kleineren Unternehmen fällt das Thema Datenschutz weiterhin schwer. Wie die René Rautenberg GmbH, München,  Ende Juli mitteilte, unterlaufen Unternehmen aufgrund falscher Ansprechpartner, falscher Annahmen und falscher Schlussfolgerungen weiterhin gravierende Fehler bei der Umsetzung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

„Beim Thema DSGVO tappen gerade kleinere Unternehmen in eine ähnliche Falle wie Unternehmen bei der Umsetzung der Compliance-Richtlinien vor 10 bis 15 Jahren“, sagt René Rautenberg von ER Secure. „Wer die DSGVO vom erstbesten verfügbaren Personal umsetzen lässt, provoziert nicht nur zeitintensive Nachfragen und Schleifen, sondern schlimmstenfalls teure Regelverstöße.“

Noch immer gibt es laut ER Sercure gravierende Wissenslücken rund um die neue Datenschutz-Grundverordnung, die am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist. „Viele Unternehmen wissen nicht, für welche Fälle sie eine Einwilligung brauchen und wann es ein Kopplungsverbot gibt. Rund neun von zehn Einwilligungen, die wir prüfen, sind fehlerhaft“, erklärt Rautenberg. Eine andere Fehleinschätzung: Unternehmen reduzieren die DSGVO auf digitale Prozesse oder sind der Meinung, dass eine Mitarbeiterschulung oder ein externer Datenschutzbeauftragter reichen. Dabei betrifft die DSGVO auch analoge Unternehmensbereiche bis zum Gebäudemanagement und ist mehr als eine Dokumentationsaufgabe.

Gerade kleinere Mittelständler sind der Meinung, dass die DSGVO nur interne Prozesse abbildet. Allerdings müssen Unternehmen vollumfänglich einen regelkonformen Datenschutz garantieren. „Bis heute ist einigen nicht bewusst, dass sie sämtliche Dienstleister ebenfalls in die Pflicht nehmen müssen, da sie für deren Fehler haften“, erklärt Rautenberg. Auch beim Thema Informationspflichten kommt es zu Fehlern, etwa bei den Angaben zur rechtlichen Grundlage oder bei Festlegung und Angaben zu den Aufbewahrungsfristen.

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