25.08.1994

Zuständigkeit für das Getränkeschankanlagenrecht vom BMWi zum BMA

Zuständigkeit für das Getränkeschankanlagenrecht vom BMWi zum BMA -- Zuständigkeit des Getränkeschankanlagenrechts und Verabschiedung von Oberamtsrat Fritz Langhammer. Der Deutsche Ausschuß für Getränkeschankanlagen hat im Rahmen seiner 5. Sitzung am Lehrstuhl für Maschinen- und Apparatekunde der Technischen Universität München in Weihenstephan, Oberamtsrat Fritz Langhammer vom Bundesministerium für Wirtschaft in einer kleinen Feier verabschiedet, der am 31. Januar 1994 in den Ruhestand trat. Der Vorsitzende des Ausschusses, Dr. Hauser, sowie weitere Mitglieder und Gäste würdigten in ihren Ansprachen die Verdienste von Langhammer für das Getränkeschankanlagenrecht. Mit dem Ausscheiden von F. Kaufmann ist. Das Referat ist zuständig für Anlagensicherheit und technische Überwachung.B..

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