Eingabehilfen öffnen

10.10.1996

Pachtzinszahlung durch den Unterpächter

Pachtzinszahlung durch den Unterpächter -- Ein Pachtverhältnis kann in der Weise gestaltet sein, daß es einen Verpächter (regelmäßig der Eigentümer), einen Zwischenpächter und einen Unterpächter gibt. Gegebenenfalls bestehen zwischen dem Verpächter und dem Unterpächter keine vertraglichen Beziehungen, weil der Zwischenpächter dazwischen steht. Schwierigkeiten tauchen nun möglicherweise dann auf, wenn das Unterpachtverhältnis endet, der bisherige Unterpächter den Gebrauch der Pachtsache aber trotzdem tatsächlich fortsetzt. Eine Fortsetzung des Gebrauchs liegt immer dann vor, wenn Art und Umfang des Pachtgebrauchs, wie er bis zur Beendigung der Pachtzeit ausgeübt wurde, auch über den Zeitpunkt der Beendigung hinaus aufrecht erhalten bleibt. Gegebenenfalls ist aber õ 568 BGB von Bedeutung. 6.

BRAUWELT-Newsletter

Erhalte die wichtigsten BRAUWELT-News dreimal pro Monat kostenlos.
Newsletter-Archiv und Infos
Ihre Daten sind sicher und werden nicht an Dritte weitergegeben. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit durch einen Klick auf den Abmeldelink am Ende des Newsletters widerrufen.

Mit dem Klick auf "Newsletter abonnieren" bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzerklärung gelesen haben und akzeptieren die dort beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten.

BRAUWELT-Newsletter

Erhalte die wichtigsten BRAUWELT-News dreimal pro Monat kostenlos.
Newsletter-Archiv und Infos
Ihre Daten sind sicher und werden nicht an Dritte weitergegeben. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit durch einen Klick auf den Abmeldelink am Ende des Newsletters widerrufen.

Mit dem Klick auf "Newsletter abonnieren" bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzerklärung gelesen haben und akzeptieren die dort beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten.

BRAUWELT unterwegs

37. Expertentreffen Getränkeschankanlagen
Datum 11.01.2026 - 12.01.2026
Getränke Impuls Tage
18.01.2026 - 21.01.2026
kalender-icon