10.10.1996

Pachtzinszahlung durch den Unterpächter

Pachtzinszahlung durch den Unterpächter -- Ein Pachtverhältnis kann in der Weise gestaltet sein, daß es einen Verpächter (regelmäßig der Eigentümer), einen Zwischenpächter und einen Unterpächter gibt. Gegebenenfalls bestehen zwischen dem Verpächter und dem Unterpächter keine vertraglichen Beziehungen, weil der Zwischenpächter dazwischen steht. Schwierigkeiten tauchen nun möglicherweise dann auf, wenn das Unterpachtverhältnis endet, der bisherige Unterpächter den Gebrauch der Pachtsache aber trotzdem tatsächlich fortsetzt. Eine Fortsetzung des Gebrauchs liegt immer dann vor, wenn Art und Umfang des Pachtgebrauchs, wie er bis zur Beendigung der Pachtzeit ausgeübt wurde, auch über den Zeitpunkt der Beendigung hinaus aufrecht erhalten bleibt. Gegebenenfalls ist aber õ 568 BGB von Bedeutung. 6.

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