15.11.1996

Europäischer Herkunftsbezeichnungsschutz

Europäischer Herkunftsbezeichnungsschutz -- Seit Juli 1996 gilt eine Verordnung der Europäischen Kommission, wonach Herkunftsbezeichnungen europaweit geschützt sind. Binnen sechs Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung muß nun jedes Land der Europäischen Union die entsprechenden Kontrolleinrichtungen schaffen, um Sicherheit zu gewährleisten. Der Geltungsbereich der Verordnung ist begrenzt auf Agrarerzeugnisse und Lebensmittel, bei denen ein Zusammenhang zwischen den Eigenschaften der Produkte und ihrer geographischen Herkunft besteht. Dabei ist die Schutzwürdigkeit an bestimmte Bedingungen geknüpft. Insbesondere soll ein nachvollziehbarer Zusammenhang zwischen Eigenschaft und Eigenart des Produktes und seiner Herkunftsregion geschaffen werden..

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