23.03.1994

Änderungen im Bereich Getränkeschankanlagen. Zuständigkeit für die Schankanlagenverordnung und Änderungen bei den Technischen Regeln für Getränkeschankanlagen

Änderungen im Bereich Getränkeschankanlagen. Zuständigkeit für die Schankanlagenverordnung und Änderungen bei den Technischen Regeln für Getränkeschankanlagen -- Im Bereich der Getränkeschankanlagen haben sich einige Änderungen und Neuerungen ergeben, die im folgenden kurz zusammengefaßt werden: Zuständigkeit für die Schankanlagenverordnung: Mit Wirkung vom 1. Januar 1994 ist das Arbeitsgebiet Getränkeschankanlagen vom Bundesministerium für Wirtschaft auf das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung übergegangen. Von diesem Zeitpunkt an ist zugleich auch der Deutsche Ausschuß für Getränkeschankanlagen das einschlägige Beratungsorgan für den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung. Eine Änderung der Funktion des Ausschusses ist damit nicht verbunden. September 1993 wurde am 28.B..

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