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v.li.: Dr. L. Ebbertz, Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Brauerbundes, C. Graschberger, Bräu der Brauerei Bürgerbräu, Dr. J. Lang, Dr. H. Lackner, Oberbürgermeister Bad Reichenhall, und R. Scholz, Geschäftsführer des Bayerischen Brauerbundes
16.05.2018

Historische Neubewertung des Reinheitsgebotes

Das Bayerische Reinheitsgebot von 1516 gilt als die erste flächendeckend für ganz Bayern gültige Verordnung, wonach Bier nur aus Gerste, Hopfen und Wasser bestehen sollte. Die neuesten Forschungen des Bad Reichenhaller Stadtheimatpflegers PD Dr. Johannes Lang ergeben nun allerdings ein anderes Bild, das zu einer historischen Neubewertung des weltberühmten Reinheitsgebots führt.

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