Umwelt-Audit-Verordnung umgesetzt
Umwelt-Audit-Verordnung umgesetzt -- Der deutsche Bundestag hat am 22. Juni 1995 das sog. Umwelt-Audit-Gesetz (UAG) beschlossen, mit dem die seit April geltende EU-Richtlinie (EWG) Nr. 1836/93 verspätet für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland umgesetzt wird. Danach können Unternehmen noch in diesem Jahr ihre Fertigungsverfahren und Produkte einer freiwilligen Umweltprüfung unterziehen und sich auch zertifizieren lassen. Ziel dieses EU-Öko- Audits ist es, durch firmeninterne Kontrollen den Umweltschutz immer stärker in die strategische Unternehmensführung zu integrieren und ihm einen klar definierten Stellenwert im Betriebsablauf zuzuweisen. Durch Offenlegung der ökologischen Daten und Fakten erhält die Öffentlichkeit Einblick in das umweltrelevante Verhalten eines Betriebes.a..