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14.05.1992

Sorgfaltspflicht im Flaschenkeller

Sorgfaltspflicht im Flaschenkeller -- In seinem Vortrag Sorgfaltspflicht im Bereich Abfüllung und Verpackung ging Dipl.-Ing. A. Kneißl anläßlich der 9. Technischen Arbeitstagung für das Brauwesen 1991 des Doemens-Technikums in Gräfelfing auf einige Notwendigkeiten ein, die durch die Sorgfaltspflicht bedingt sind, wie z. B. 7. 1992) zur besseren Information über Identität von Lebensmitteln (Rückrufaktionen). Füllerrundlauf; - Geruchsneutralität (Chlor) der Flaschen vor der Befüllung; - Produktionsdatenerfassung..

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