Bemerkungen zu Intrastat
Bemerkungen zu Intrastat -- Mit der Verwirklichung des Binnenmarktes wurden die Betriebe, die Handel mit anderen EG-Staaten betreiben (= Intra-Handel) und dabei den Grenzwert von 200 000 DM p.a. überschreiten, zur Erstellung der Statistik Intrastat verpflichtet. Dies betrifft sowohl Versendungen in andere EG-Länder als auch Wareneingänge aus anderen Mitgliedstaaten. Festgeschrieben ist dies in der EG-Verordnung Nr. 3330/91. Die Erstellung der Statistik kann erfolgen durch: - das neugeschaffene Formular Intrastat; - Datenträgeraustausch; - Übergangsweise durch das Zoll-Einheitspapier. Die geforderten Angaben sind dem statistischen Bundesamt in Wiesbaden kontinuierlich, mindestens wöchentlich oder dekadenweise zu übersenden.B. auch Brauereien) weitgehend nutzlos ist.B.B.B. Bier..