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05.02.1993

Unsichtbarer Lohn

Unsichtbarer Lohn -- Anhand der am 1. 1. 1993 in Bayern geltenden gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen errechnete Dr. F. L. Schmucker, Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Brauerbundes, für einen Facharbeiter (Bewertungsgruppe IV, Ortsklasse I) die Personalkosten wie folgt: - Brutto-Jahresverdienst einschließlich Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und vermögenswirksamer Leistungen: 47 413 DM; - lohnabhängige, vom Arbeitgeber zu tragende Beiträge: 9493 DM; - Kosten für sonstige vereinbarte Leistungen wie z.B. Haustrunk: 973 DM; - freiwillige soziale Leistungen (5,9% des Grundlohnes): 1897 DM. Daraus ergeben sich die Gesamtkosten in Höhe von 59 776 DM. Es sind also vom Arbeitgeber je geleisteter Arbeitsstunde 39,82 DM (+ 170% gegenüber 1975) aufzubringen. Dies bedeutet lt. Dr..

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