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21.12.1993

Bundesverfassungsgericht zum Dualen System

Bundesverfassungsgericht zum Dualen System -- Ein Getränkehersteller und ein Produzent von Kunststoffverpackungen haben das Bundesverfassungsgericht angerufen. Sie wollten erreichen, daß _ 6 Abs. 2 und 3 der Verpackungsverordnung für nichtig erklärt wurden, soweit sich die darin getroffenen Regelungen auf Verpackungen aus Kunststoff erstrecken. Sie machten geltend, das DSD (Duales System Deutschland GmbH) könne Kunststoffe nicht ausreichend verwerten. Die fragliche Regelung wirkte sich für die beiden Firmen dahin aus, daß sie die finanziellen Belastungen tragen mußten, die ihnen durch die Beteiligung am Entsorgungssystem der DSD entstanden. Darüber hinausgehende Belastungen waren jedoch nicht ersichtlich. Sie treffen jedoch alle im Wettbewerb stehenden Unternehmen mit dem gleichen Maßstab.

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