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07.12.1994

Autobahngebühren

Autobahngebühren -- Das Bundesverkehrsministerium hat nach Mitteilung des Bayerischen Brauerbundes, München, eine Broschüre veröffentlicht, die detaillierte Informationen über die ab 1. Januar 1995 geltenden Autobahngebühren beinhaltet. Die Grundgebühr gilt für alle Lastkraftwagen und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 12 Tonnen, sofern sie nur für den Güterverkehr bestimmt sind (also nicht für Feuerwehrfahrzeuge, Kranfahrzeuge etc.). Die Gebühr gilt auch dann, wenn das Motorfahrzeug selbst weniger als 12 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht hat, mit einem Hänger diese 12 Tonnen jedoch erreicht. Die Gebühr gilt auf allen Bundesautobahnen. Die Höhe der Gebühren für 1995 ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Achsen max. 3 min..

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