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14.09.1995

Mustersatzung für kommunale Verpackungssteuern

Der Städte- und Gemeindebund von Nordrhein-Westfalen hat den Entwurf einer Satzung über die Erhebung einer kommunalen Verpackungssteuer auf der Basis der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 29. 6. 1995 erstellt. Dieser Satzungsentwurf soll mit allen kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt wor-den sein und dem Innenmini- sterium von Nordrhein-West- falen zur Genehmigung vorliegen. Ob und inwieweit die Aussage von Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel, für kommunale Verpackungssteuern sei auch aus rechtlicher Sicht kein Platz, hier eine Änderung bewirkt, ist im Moment noch offen. Wesentlicher Punkt der Mustersatzung ist ein Befreiungstatbestand. Es wird den Kommunen empfohlen, eine solche Regelung in jedem Fall in örtliche Satzungen aufzunehmen..

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