Bundesrat lehnte Novelle der Verpackungsverordnung ab
In seiner Sitzung vom 25. April 1997 hat der Bundesrat die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vorgelegte Novelle der Verpackungsverordnung ohne formelle Begründung abgelehnt.
Folglich bleibt es bei der geltenden Fassung, die bei Unterschreitung der Mehrweg-Mischquote von bundesweit 72% bzw. der in den einzelnen Bundesländern geltenden Mindestquoten aus dem Jahre 1991 automatisch eine Bepfandungs- und Rücknahmepflicht für Einweg vorsieht. Dies dürfte nach Einschätzung des Bundesverbandes mittelständischer Privatbrauereien zu einer deutlichen Steigerung der Mehrweganteile führen. Das von Umweltministerin Dr..