Lichtblicke für die Branche
Nachdem wir uns mit Corona, Klimawandel und Ukraine-Krieg in einem andauernden Krisenmodus bewegen, ist man ja für jede gute Nachricht dankbar. Eine davon hat Christiane Hohmann heute für uns: „Das Ausland will deutsches Bier“, so der Titel ihres Beitrages ab Seite 786. Nach zwei Jahren Pandemie mit heftigen Absatzrückgängen verzeichnet die Exportstatistik, was kaum jemand für möglich gehalten hätte: ein erstaunliches Plus! Ein Lichtblick und eine große Hilfe für viele Unternehmen! Mehr davon …
Upcycling von Reststoffen – Mit Energie aus eigenen Brauereireststoffen die Brauerei versorgen – ein schöner Traum? Nein, das ist schon seit längerem technisch möglich, war bei den bisher niedrigen Energiepreisen aber nicht lukrativ. Mittlerweile sind die Energiepreise – na, Sie wissen schon … und außerdem wurde das Verfahren so optimiert, dass das Eiweiß im Treber, das die Verwertung stört, aus dem Treber entfernt und anderweitig genutzt werden kann. Dr. Ralph Schneid, Steinecker, Freising, stellt ab Seite 788 die Biomassekonversion zum Upcycling von Braureststoffen und die Pilotanlage in der Privatbrauerei Ustersbach vor. Der Traum von der energieautarken Brauerei rückt einen Schritt näher.
Braugerstenversorgung – Auch wenn die Trockenheit noch Schlimmeres hat befürchten lassen, für ein Aufatmen am Braugerstenmarkt ist es leider noch zu früh, soviel wurde beim Blick auf die Felder kurz vor der Ernte Mitte Juli deutlich. Neben Regionen mit sichtbaren Trockenschäden, wie auf der unterfränkischen Braugerstenrundfahrt stellenweise zu sehen war (S. 781), werden aus anderen Regionen Bayerns, Deutschlands und innerhalb Europas auch mitunter gute Ernteergebnisse erwartet. Insgesamt wird die Versorgungslage unterschiedlich eingeschätzt, da der Markt nach zwei schwachen Jahren ohne Überhänge aus der alten Ernte in die neue Saison gehen muss, weiß Dagmar Hofnagel zu berichten (S. 782).
Es bleibt also doch spannend, aber das sind wir ja mittlerweile gewöhnt.
Autoren
Lydia Junkersfeld
Quelle
BRAUWELT 32, 2022, S. 779