Durchaus einer Erwähnung wert
Es ist geschafft: Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD steht – zumindest schon mal auf dem Papier. Was uns danach in den nächsten Jahren erwarten könnte, hat sich der Deutsche Brauer-Bund bereits angeschaut und sieht das Papier in mehreren Punkten kritisch: Zunehmende Deklarationspflichten oder Siegel einerseits, kein ausreichender Schutz des Trinkwassers andererseits. Zwar freute sich der DBB über den genannten Stellenwert des deutschen Mittelstandes, die internationale Bedeutung der Ernährungswirtschaft als „Leitmarkt“ für Deutschland war aber anscheinend keiner Erwähnung wert (S. 1561).
Würdigung und Ansporn zugleich – Wer weiß, vielleicht wäre dies 2016 anders gelaufen. Dann kann es nämlich durchaus sein, dass das Reinheitsgebot für Bier als so genanntes „Immaterielles Kulturerbe“ von der UNESCO anerkannt sein wird. Ein entsprechender Antrag ist seitens der deutschen Brauer vom Bayerischen Brauerbund gestellt worden. „Die Aufnahme des fast 500 Jahre alten Reinheitsgebotes in das Verzeichnis des Weltkulturerbes wäre für die deutschen Brauer und Mälzer Würdigung und Ansporn zugleich“, sagt BBB-Präsident Friedrich Düll (S. 1562) und drückt die Daumen.
Was für eine Geschichte! – Das Thema Globalisierung begleitet uns schon derart lange, dass viele in der Branche die Anfänge nicht (mehr) kennen. Dabei ist die Geschichte so spannend und unglaublich, dass wir sie – bevor die Erinnerungen gänzlich verblasst sind – noch einmal erzählen wollen. Dr. Ina Verstl hat diese Aufgabe übernommen und erzählt im ersten von insgesamt vier Teilen, wie sie damals war – „die Welt von gestern“ (S. 1586).
Nicht nur berücksichtigen, sondern anwenden! 2005 entstanden in mühevoller Detailarbeit die ersten „Merkblätter für die Beste Verfügbare Technik“, kurz „BVT-Merkblätter“. Durch die Übernahme der neuen europäischen Richtlinie über Industrieemissionen in das Bundesemissionsschutzgesetz erfahren die BVT-Merkblätter in den nächsten Jahren eine rechtliche Aufwertung – weg von der „Berücksichtigung beim Genehmigungsverfahren“ hin zur zwingenden Anwendung. Warum die Mitwirkung der deutschen Brauwirtschaft dabei so wichtig ist und wann Sie betroffen sind, erläutert A. Nieroda, DBB, ab Seite 1580.
Zugegeben – Sie haben mich überrascht! Als ich letzte Woche das Vorwort zur BRAUWELT Nr. 49 schrieb, habe ich überlegt, ob ich das Thema „Anglizismen in unserer Branche“ mit der Erwähnung im Vorwort derart betonen sollte. Ist das überhaupt ein Thema? Wie viele ärgert das wirklich? Offensichtlich habe ich bei vielen von Ihnen den richtigen Nerv getroffen: Noch nie habe ich so viele Rückmeldungen zu einem Thema (und Vorschläge für eine vernünftige Übersetzung von „Flavor Hops“) in kurzer Zeit bekommen. Klasse, bitte mehr davon! Wir sammeln noch ein wenig und werden uns dann nochmal dem Thema widmen.
Autoren
Lydia Junkersfeld
Quelle
BRAUWELT 50, 2013, S. 1559