Eisenammonzitrat für Erfrischungsgetränke zugelassen
Im Bundesanzeiger vom 4. Dezember 1996 wurde eine Allgemeinverfügung gemäß § 47a des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetztes bekanntgemacht über die Einfuhr und das Inverkehrbringen eines alkoholfreien koffeinhaltigen Erfrischungsgetränks mit einem Zusatz von Eisenammonzitrat. Dabei handelt es sich um einen Antrag, den ein Erfrischungsgetränkehersteller aus Großbritannien gestellt hatte.
Dort ist die Verwendung von Eisenammonzitrat für koffeinhaltige Erfrischungsgetränke zugelassen. Die Zulassung bezieht sich auf eine Menge von 20 mg/kg..