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08.09.1995

Höchste Biersteuer in der EU

Im Vorfeld des EU- Beitritts Finnlands wurde bereits 1993 eine Reform des Alkohol- sowie des Alkoholsteuergesetzes eingeleitet. Die entsprechenden Monopole sind, wie in der neuesten Ausgabe von Bier aktuell der Gesellschaft für Öffentlichkeitsarbeit der deutschen Brauwirtschaft gemeldet, schrittweise abgebaut worden. Mit dem 1. Januar 1995 ist auch das Einzelhandelsmonopol für Getränke mit einem Alkoholgehalt von max. 4,7 Vol.-% gefallen, so daß auch Bier im normalen Handel verkauft werden kann. Die staatliche Alkoholgesellschaft Alko hat sich lediglich noch das Einzelhandelsmonopol für Getränke mit höheren Alkoholgehalten als 4,7 Vol.-% vorbehalten. Für Bier beträgt die Steuer jetzt 2,70 Finnmark pro Liter und Volumenprozent. Das macht bei einem Alkoholgehalt von 4,5 Vol.-% ca.A.a.a.-%..

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