Grolsch gewinnt im Lieferzwang-Prozeß In dem Rechtsstreit gegen die niederländische Supermarktkette Nettorama, über den in der Brauwelt Nr. 43/44, 1995, S. 2187, berichtet worden war (Zur Bierlieferung gezwungen), hat das Gericht nun entschieden, daß
In dem Rechtsstreit gegen die niederländische Supermarktkette Nettorama, über den in der Brauwelt Nr. 43/44, 1995, S. 2187, berichtet worden war (Zur Bierlieferung gezwungen), hat das Gericht nun entschieden, daß Nettorama Grolsch-Bier nicht unter dem Grundpreis von 19,22 NLG je Kasten verkaufen darf. Solange sich die Supermarktkette nicht an diese Absprache hält, ist die Brauerei nicht verpflichtet, Nettorama mit ihren 30-cl-Flaschen zu beliefern. Der Prozeß war vom Discounter angestrengt worden, nachdem Grolsch die Lieferungen im Sommer als Reaktion auf die Herabsetzung des Kastenpreises auf 16,95 NLG eingestellt hatte. Während des Boykotts hatte Nettorama das Flaschenbier bei Dritten eingekauft, Repressalien anderer Hersteller von A-Marken seien einstweilen ausgeblieben..