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06.03.1992

Abwassereigenüberwachung

Abwassereigenüberwachung -- Betriebe, die eine Eigenklärung des Abwassers betreiben oder ihr Abwasser ungeklärt in einen Vorfluter einleiten, unterliegen, wie jetzt der Bayerische Brauerbund mitteilte, auch besonderen Überwachungs- und Aufzeichnungspflichten in Abhängigkeit von der Größe der Abwasserbehandlungsanlage beziehungsweise der Einleitung. Die Führung eines Betriebstagebuches wird Pflicht. Eine Zusammenfassung und Auswertung der Meßergebnisse der Untersuchungen in Kalenderjahr ist der für die technische Gewässeraufsicht zuständigen Behörde vorzulegen. Die von dem Bayerischen Staatsministerium des Innern mit Wirkung zum 1. 1..

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