Gewerbliche Abwassereinleitung
Im Oktober 1994 wurde das Arbeitsblatt A 115 der Abwassertechnischen Vereinigung (ATV) unter dem Titel Einleiten von nicht häuslichem Abwasser in eine öffentliche Kläranlage verabschiedet. Wie der Bayerische Brauerbund mitteilt, entfaltet dieses Arbeitsblatt seine Wirkung nur dadurch, daß es von den Kommunen in ihren Satzungen umgesetzt wird. Dies steht aber in deren Ermessen. Das Arbeitsblatt enthält folgende, für Brauereibetriebe interessante Grenzwerte: - Temperatur: 35gC; - pH -Wert: wenigstens 6,5/ höchstens 10; - absetzbare Stoffe: nicht begrenzt; - AOX 1: 1 mg/l; - Kupfer: 1 mg/l; - Nickel: 1 mg/l; - Zinn: 1 mg/l; - Zink: 5 mg/l; - Aluminium und Eisen: unbegrenzt. Manche Brauereien können die vorgenannten Werte unter Umständen nicht einhalten..