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22.09.1998

Stellungnahme zur Veröffentlichung „Hygienemanagement“ von Raimund Nitschke in der Brauwelt-Ausgabe 31-32/98, S. 1441

Die Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV), vom 5. August 1997, betrachtet drei Aspekte des gewerbsmäßigen Herstellens, Behandelns und in Verkehr bringens:

q Lebensmittel dürfen nicht einer nachteiligen Beieinflussung ausgesetzt werden (§ 3 LMHV);
q Grundforderungen an die Hygiene von Betriebsstätten, von Räumen, von Gegenständen und Ausrüstungen und nicht zuletzt an die Personalhygiene müssen erfüllt sein (§ 3, Kapitel 1 – 5 LMHV);
q Vom Lebensmittel dürfen keine gesundheitlichen Gefahren ausgehen (§ 4 LMHV).

Zur Vermeidung von gesundheitlichen Gefahren muß der Betreiber eines Lebensmittelunternehmens betriebseigene Maßnahmen treffen, ein sog. Eigenkontrollsystem einführen. Der Begriff „HACCP“ ist in der LMHV in keiner Weise erwähnt.

All die von R.
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