Auf Bierlache ausgerutscht und gestürzt "Gastwirt muß Tanzfläche verkehrssicher halten"
Ein Tanz am Rosenmontag wurde einer Ballbesucherin zum Verhängnis. Sie stürzte auf der Tanzfläche an einer Stelle, an der ein gefülltes Bierglas heruntergefallen und zersplittert war. Die Scherben hatte man zwar aufgelesen; der Mann mit dem „Wischer“ ließ aber über eine Viertelstunde auf sich warten. Und da war das Unglück schon passiert. Wegen eines gebrochenen Sprunggelenks am rechten Fuß und anhaltenden Beschwerden wollte die Frau vom Gastwirt 8000 DM Schmerzensgeld.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf bejahte ihren Anspruch. Die Tanzfläche aus Terrakotta-Fliesen sei wegen der Bierlache besonders glatt gewesen, was die Tanzenden schlecht erkennen konnten, schon deshalb, weil es auf der Tanzfläche sehr eng war. Juni 1998 – 22 U 228/97)..