Saubere Luft in Verladehallen
Dieselmotoremissionen sind nach der Gefahrstoffverordnung in Kategorie K 2 als Stoffe eingestuft, die als krebserzeugend für den Menschen angesehen werden sollten. Die effektive Einhaltung der technischen Richt-konzentration stellt für jeden Betreiber eine zentrale Aufgabe dar. Entscheidend ist, dass die Luftgrenzwerte im Arbeitsbereich sicher und mit minimiertem Primärenergieeinsatz eingehalten werden.