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04.09.2007

Neue Ausbildungsverordnung für Brauer und Mälzer

In Deutschland reicht die Spanne an Brauereien von großen, internationalen Braukonzernen über mittelständische Brauereien bis hin zu kleinen Gasthausbrauereien. Über 1280 Brauereien schaffen eine einzigartige Bierlandschaft mit über 5000 verschiedenen Bieren. Für sämtliche Betriebsgrößen – sowohl bei Brauereien als auch Mälzereien – werden dabei Brauer und Mälzer nach einer Ausbildungsverordnung ausgebildet. Diese Ausbildung muss so aufgebaut sein, dass sich die fertigen Gesellen/Lehrlinge in jeder Betriebsstruktur zurechtfinden. Diesen sich stetig veränderten betrieblichen Strukturen muss dabei Rechnung getragen werden, und es müssen Lernziele in die Ausbildungsverordnung mit aufgenommen werden, die über den klassischen Inhalt des Berufsbildes hinausgehen, aber den wirtschafts- und marktpolitischen Anforderungen entsprechen.

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