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13.10.2020

Seminare zum Biersteuerrecht

Am 17. und 18. November 2020 bietet das Branchenforum Brauwirtschaft die beiden Seminare „Grundlagen des Biersteuerrechts“ und „Aktuelle Probleme und ausgewählte Schwerpunkte im Biersteuerrecht“ in Köln an.

Das Aufbauseminar setzt vertiefte Kenntnisse im Biersteuerrecht voraus.

Der erste Seminartag dient der systematischen Einführung in das Biersteuerrecht und zur Darstellung der grundsätzlichen Probleme, etwa die Entwicklungen und Modifikationen bei der verfahrenstechnischen Abwicklung der Beförderung unter Steueraussetzung oder die Entscheidung des EuGH vom 17. Mai 2018 (aromatisiertes Bier). Für das Grundlagenseminar sind Mitarbeiter in Brauereien, die entweder über geringe Kenntnisse im Biersteuerrecht verfügen oder die einen umfassenden Gesamtüberblick zum Seminarthema wünschen, die Zielgruppe.

Der zweite Seminartag setzt das am Vortag vermittelte Grundlagenwissen zwingend voraus und ist für Anfänger ohne Vorwissen ungeeignet. Im Vordergrund stehen aktuelle Probleme und ausgewählte Schwerpunkte des Biersteuerrechts, etwa die Grundlagen der neuen SystemRL, RL (EU) 2020/262 und die Umsetzung in das nationale Recht durch das 7. VStÄnG sowie den Änderungen im BierStG oder die Inhalte der neuen Alkoholsteuerrichtlinie, RL (EU) 2020/1151.

Referenten werden dabei wie in den Vorjahren Dr. Sabine Schröer-Schallenberg und Matthias Bongartz sein.

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